Masernschutzgesetz: Diese Aufgaben hat die Kita-Verwaltung

 

Für Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 bereits in der Einrichtung waren, musste bis zum 31.7.2022 ein Impfnachweis für Masern erbracht worden sein. Mit Ablauf der Frist beginnt auch die Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Kennst du die Auflagen? Hast du die aktuelle Vorlage für die Dokumentation parat? Mit Hilfe der Infos dokumentierst du den Masernschutz gesetzkonform.

 

Welche Personen sollen einen Impfnachweis erbringen?

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz, BGBI. I S. 148) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Um die Gesundheitsämter zu entlasten, wurde eine Vorlagefrist bis zum 31. Juli 2022 eingeräumt.

 

Das bedeutet, dass vor dem 31.7.22 keine Meldung an die Gesundheitsämter erfolgen sollte.

 

Für Kitas bedeutet es vor allem, dass die Masern-Impfschutz-Nachweise für die Bestandsfälle ab dem 31. Juli vorliegen sollen.

 

Die Bestandsfälle sind:

  • die Kinder, die am 1. März 2020 (beachte: es ist kein Tippfehler, es geht um März 2020 und nicht 2021 oder 2022) in der Einrichtung betreut waren – und es am 31. Juli 22 noch sind!
  • Die Beschäftigten, die am die 1. März 2020 beschäftigt waren, und es aktuell noch sind.

 

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Aufgepasst

Eine Ausnahme besteht bei Personen, die bis einschließlich 31. Dezember 1970 geboren sind.

 

Zur Vereinfachung findest du hier eine Liste der Personen, bei denen deine Einrichtung eine Pflicht zur Durchsicht des Impfnachweises hat:

  • Alle Kinder, die seit dem 1. März 2020 in deine Kita neu dazu kamen – sei es wegen Neuaufnahme oder Wechsel der Einrichtung
  • Alle Kinder, die am 1. März 2020 in der Einrichtung betreut waren und es am 31. Juli 2022 noch sind 
  • Alle Beschäftigte, die ab dem 1. Januar 1071 geboren sind, und die seit dem 1. März 2022 in deine Kita neu dazu kamen - es ist das pädagogische Team, und schließt auch Praktikanten, Köche, ehrenamtliche, usw ein. 
  • Alle Beschäftigte, die ab dem 1. Januar 1071 geboren sind, und die am 1. März 2022 in der Einrichtung tätig waren und es noch sind
  • Externe Dienstleister wie Musik- oder Sportlehrer, die in der Einrichtung für kurze Zeit kommen. Diese Dienstleister sollen sich privat-rechtlich im Vertrag verpflichten, nur Personen in der Kita einzusetzen, die die Vorgaben des Masernschutzgesetzes entsprechen.

 

Hier findest du den Brief an die Eltern vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Du kannst gerne diesen Brief zur Information an die Eltern zusammen mit dem Betreuungsvertrag verteilen.

 

Was ist ein Impfnachweis?

Die Einrichtung soll kontrollieren, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt

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Definition: Was ist ein ausreichender Impfschutz?

Ein ausreichender Impfschutz besteht, wenn die Person ab einem Alter von 12 Monaten die erste Impfung bekommen hat, und ab einem Altern von 24 Monaten die zweite Impfung.

Impfschutznachweise je nach Praxisfall

KINDER:

  •  Krippenkind ist jünger als ein Jahr alt.
    ➡️  Es bedarf keinem Nachweis, weil die erste Impfung erst ab 12 Monate stattfindet.
  • Krippenkind ist zwischen 12 und 24 Monate alt.
    ➡️ Nur die 1. Impfung wird nachgewiesen.
  • Kind ist älter als 2 Jahren.
    ➡️ Der Nachweis ist einer vollständigen Immunität gegen Masern mit zwei Impfungen erforderlich.
  • Kind hat eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht.
    ➡️ Die Bescheinigung gilt als Nachweis.
  • Kind hat eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation, aufgrund dessen eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
    ➡️ Die Bescheinigung gilt als Nachweis, solange sie gültig ist.
  • Einrichtungswechsel. Eine Bestätigung der früheren Einrichtung, dass ein Nachweis bereits vorgelegt wurde, reicht als Nachweis aus.
    ➡️ Es muss keine erneute Vorlage des Nachweises erfolgen.

 

PERSONAL:

  • Beschäftigte ist vor dem 31. Dezember 1970 geboren.
    ➡️ Es bedarf keinem Nachweis.
  • Beschäftigte ist nach dem 31. Dezember 1970 geboren.
    ➡️ Es bedarf der Nachweis einer vollständigen Immunität gegen Masern – entweder durch Vorlage des Impfpasses mit 2 Impfungen oder durch Vorlage einer ärztlichen Immunitätsbescheinigung oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung einer medizinischen Kontraindikation.
  • Externe Dienstleister wie Musik- oder Sportlehrer.
    ➡️ Der Nachweis wird nicht direkt vorgelegt, sondern der Masernschutz wird verträglich vom Dienstleister garantiert.
    Aufgepasst: es ist Pflicht der Einrichtung, eine Verankerung im Vertrag einzufordern.

 

Wer prüft?

Der Träger ist für die Prüfung der Nachweise und die Meldung ans Gesundheitsamt zuständig.

Diese Aufgaben sollte der Träger möglichst nicht an die pädagogische Leitung weitergeben.

 

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Aufgepasst:

Sollte die pädagogische Leitung diese Aufgaben dennoch übernehmen, dann zählt die dafür notwendige Arbeitszeit nicht im Anstellungsschlüssel und sollte im Kibigweb vom Wochenarbeitszeit abgezogen werden!

 

Wann wird geprüft?

Der Nachweis muss ab dem 1. März 2020 vor der Eingewöhnung eines Kindes in der Einrichtung oder vor dem 1. Arbeitstag eines*r Beschäftigten vorgelegt werden.

 

Wenn kein Nachweis erbracht wird, darf das Kind nicht in der Einrichtung anfangen, bzw. darf die Arbeitskraft nicht beschäftigt werden.

 

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Praxistipp #1

Prüfe den Impfschutz vor Unterschrift des Betreuungs- bzw. des Arbeitsvertrags. So vermeidest Du aufwändige Probleme bei einer Vertragsunterschrift ohne Aufnahme der Betreuung/der Beschäftigung.

 

Wie wird geprüft?

In der Praxis werden die Impfbücher vorgelegt und das Impfstatus in einer Dokumentationshilfe eingegeben. (Informationen und Vorlagen dazu findest du unter Punkt 3)

 

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Leitfaden zur Impfpassüberprüfung den Kitas zur Verfügung gestellt. Hier findest du die Anleitung.

 

 

Wie werden die Impfnachweise dokumentiert? Vorlage herunterladen

Aus Datenschutzgründen werden weder Impfpässe noch ärztliche Bescheinigungen photokopiert.

Arztatteste werden auch nicht als Original in der Kinderakte abgeheftet!

Es wird lediglich die Durchsicht dokumentiert und das Masernimpfstatus erfasst.

Ganz nützliches Dokument für die Dokumentation ist die Vorlage vom bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Du findest es unter diesem Link.

Und noch ein letzter Hinweis: Originale oder Kopien werden nicht dem Gesundheitsamt vorgelegt. Das Gesundheitsamt wird nur die Dokumentation der Einrichtung gezeigt.

 

 

Wann besteht Meldepflicht beim Gesundheitsamt? Und wie geht das?

 

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Aufgepasst:

Sollte keine ausreichende Impfschutz vorgelegt werden, besteht nach einem Monat ohne Impfschutz eine Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt.

 

Die Meldepflicht startet ab dem 31. Juli 2022. Davor solltest du keine Meldung an die Gesundheitsämter wegen unzureichenden Impfschutzes machen.

Zusammenfassend ist in folgenden Fällen das Gesundheitsamt zu benachrichtigen:

KINDER:

  • Kind war schon vor dem 1. März 20 betreut und es liegt am 31.7.22 keinen gültigen Nachweis vor
  • Für das Kind wurde ein Monat nach seinem 1. oder 2. Geburtstag keinen gültigen Nachweis vorgelegt
  • Die Kontraindikation laut ärztlicher Bescheinigung ist seit 1 Monat abgelaufen und es würde keinen Nachweis nachgeliefert
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Praxistipp #2

Bei Kindern unter 2 Jahren können keine 2 Impfungen vorgelegt werden. Aber sobald das Kind 12 bzw. 24 Monate alt ist, soll der Nachweis für die 1. bzw. die 2. Impfung innerhalb eines Monats gezeigt werden.

Setze dich folgende Erinnerungen:

  1. ein Monat vor dem Geburtstag des Kindes, um die Familie an die kommende Impfung zu erinnern
  2. zwei Wochen nach dem Geburtstag des Kindes, damit die Familie den Nachweis vorlegt.
    Warum? Nach einem Monat nach dem Geburtstag besteht bei Nichtvorlage des Impfnachweises Meldepflicht beim Gesundheitsamt
  3. ein Monat vor Ablauf des ärztlichen Attests, um die Familie an die kommende Impfung oder erneute Abholung eines gültigen Attests zu erinnern
  4. zwei Wochen nach Ablauf des ärztlichen Attests, um die Familie an die kommende Impfung oder erneute Abholung eines gültigen Attests zu erinnern

BESCHÄFTIGTE:

  • Beschäftigte ist nach dem 31. Dezember 1970 geboren, war schon vor dem 1. März 20 in der Kita beschäftigt und hat am 31.7.22 keinen gültigen Nachweis vorgelegt
  • Beschäftigte ist nach dem 31. Dezember 1970 geboren, hat eine vorübergehende medizinische Kontraindikation. Ein Monat nach Wegfall der Kontraindikation wurde keinen Nachweis nachgeliefert.

 

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Praxistipp #3

Für Kinder über 2 Jahre, die neu aufgenommen werden (bzw. nach dem 1. März 2020 aufgenommen worden sind), kann es keine Meldung beim Gesundheitsamt geben.

Warum? Sie dürfen gar nicht ohne gültigen Nachweis einer Immunität gegen Masern aufgenommen werden. Wird die Aufnahme eines Kindes abgelehnt, ist eine Meldung an das Gesundheitsamt nicht erforderlich.

Das Gleiche gilt für Beschäftigte, die nach dem 1. März 2020 angefangen haben.

 

SONDERFALL: GEFÄLLIGKEITSATTEST

Bei Vorlage von Attesten solltest du folgendes checken:

  • Attest wurde durch einen Arzt/eine Ärztin ausgestellt
  • Attest wurde für das Kind namentlich ausgestellt
  • Wird eine medizinische Kontraindikation genannt, sollte sie das Kind direkt betreffen und nicht Erkrankungen anderer Familienmitglieder betreffen

Bei Zweifel über die Richtigkeit eines Attests, wende dich an das Gesundheitsamt.

Im Falle einer eindeutigen Fälschung kann die Aufnahme des Kindes ohne Meldung an das Gesundheitsamt abgelehnt werden.

 

Wie erfolgt die Meldung an das Gesundheitsamt?

Die Meldung erfolgt per Post.

Das zuständige Gesundheitsamt ist das von dem Bezirk, wo deine Kita sich befindet.

Der Brief sollte mit dem Hinweis „vertrauliche Gesundheitsdaten“ versehen werden.

 

Fazit

  • Am 31. Juli 2022 war Vorlagefrist für die sogenannten „Bestandsfälle“: Kinder und Beschäftigte, die am 1. März 2020 in der Einrichtung waren und es immer noch sind sollen bis zum 31. Juli 2022 einen gültigen Masernschutznachweis vorlegen.
  • Schon seit dem 1. März 2022 gilt das Masernschutzgesetz: Kinder und Beschäftigte ohne Nachweis dürfen erst gar nicht in die Einrichtung aufgenommen werden bzw. eine Tätigkeit aufnehmen.
  • Das Dokumenten-Management der Impfnachweise wird vom Träger erledigt. Eine Vorlage für die Dokumentation kannst Du in diesem Artikel unter Punkt 3.
  • Es besteht für die Kitas in bestimmten Fällen eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.

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