Wie finanzieren sich Kindertagesstätten in Bayern?
Die BayKiBiG-Förderung

 

Kindertagesstätten in Bayern werden zu 75% über die BayKiBiG-Förderung finanziert. Bestimmt nimmt auch deine Kita diese Förderung in Anspruch. Aber weißt du auch, wie sich die Fördersumme, die euch über das KiBiG.web bewilligt wurde, zusammensetzt? In diesem Blog-Artikel wollen wir dir die einzelnen Bestandteile der BayKiBiG-Förderung einmal genauer erläutern.

 

Was ist das BayKiBiG?

Die Abkürzung BayKiBiG steht für „Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz“.

Der eigentliche Gesetzestext (BayKiBiG) wird ergänzt durch eine Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG).

Das BayKiBiG hat zum Ziel, das Angebot an Betreuungsplätzen in Bayern auszubauen und deren Qualität zu sichern. Dies wird gewährleistet, in dem die finanzielle Förderung an konkrete Maßnahmen der Qualitätssicherung geknüpft wird.

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Kibigweb und BayKiBiG: was ist der Unterschied?

Das Kibigweb ist eine Online-Plattform, auf der du die BayKiBiG-Förderung für deine Einrichtung(en) beantragst. Für jeden Träger gibt es einen Online-Zugang, unter dem die Förderanträge aller Einrichtungen des Trägers verwaltet werden.

Wer bekommt die BayKiBiG-Förderung?

Folgende Einrichtungen in Bayern können die BayKiBiG-Förderung beantragen:

  • Krippen (Einrichtungen für U3-Kinder)
  • Kindergärten (Einrichtung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren)
  • Horte (Einrichtungen für Schulkinder)
  • Häuser für Kinder (Einrichtungen für Kinder aus verschiedenen Altersgruppen)
  • Tagespflege (Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson)
  • Großtagespflege (Zusammenkunft von mehreren Tagespflegepersonen)
  • Spielgruppen mit mehr als 20 Betreuungsstunden pro Woche
  • Mini-Kitas (maximal zwölf U3-, Ü3 und/oder Schulkinder)

Die Rechtsform der Einrichtung spielt dabei keine Rolle, in Betracht kommen:

  • kommunale Träger, z.B. städtische Einrichtungen
  • freigemeinnützige Träger, z.B. Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger
  • sonstige Träger, z.B. Elterninitiativen, nichtrechtsfähige Vereine und natürliche Personen

Eine begrenzte Höhe der Elternbeiträge oder die Bezahlung der MitarbeiterInnen nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) sind keine Voraussetzungen für den Bezug der BayKiBiG-Förderung.

 

 

Was sind die einzelnen Bestandteile der BayKiBiG-Förderung?

 

Die kindbezogene Förderung

Die kindbezogene Förderung berechnet sich für jedes in der Einrichtung betreute Kind durch eine Multiplikation aus den Faktoren Basiswert und Qualitätsbonus einerseits, sowie Buchungszeitfaktor und Gewichtungsfaktor andererseits. Die kindbezogene Förderung richtet sich nicht nach den Personalkosten einer Einrichtung. Sie wird jeweils für ein Kalenderjahr berechnet und gliedert sich in einen kommunalen und einen staatlichen Anteil.

Der Basiswert ist der Ausgangsbetrag für die Multiplikation und wird jährlich neu berechnet. Die Berechnung und Bekanntgabe des jeweils gültigen Basiswertes erfolgen durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Der Basiswert wird jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten dynamisiert (bzw. erhöht).

Der Qualitätsbonus fließt nur in die Berechnung des staatlichen Förderanteils ein und gilt nicht für die Kindertagespflege. Er wird wie der Basiswert jährlich entsprechend der Entwicklung der Personalkosten angepasst.

Je nach Umfang der vertraglich mit den Eltern vereinbarten Buchungszeit wird jedem Kind ein Buchungszeitfaktor zugeordnet.

Über den sogenannten Gewichtungsfaktor wird eine pauschalierte höhere Förderung für einen typischerweise höheren Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungsaufwand gewährt. Einen gegenüber „Regelkindern“ (Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt) erhöhten Gewichtungsfaktor erhalten Kinder unter drei Jahren (Gewichtungsfaktor 2,0), Schulkinder (Gewichtungsfaktor 1,2), behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder (Gewichtungsfaktor 4,5 ggf. + x) sowie Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind (Gewichtungsfaktor 1,3). In der Tagespflege wird stets der Gewichtungsfaktor 1,3 zugrunde gelegt.

 

Der Zuschuss zum Elternbeitrag

Neben der kindbezogenen Förderung beinhaltet die BayKiBiG-Förderung einen Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von pauschal 100,00 € pro Monat.

Er wird grundsätzlich für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

 

Die Sprachförderung („Vorkurs Deutsch“)

Der Buchungszeitfaktor von Kindern, die einen Vorkurs Deutsch (s. § 5 Abs. 2 und Abs. 3 AVBayKiBiG) besuchen, wird im letzten Jahr vor der Einschulung um 0,1 bzw. um 0,4 erhöht. Diese Bezuschussung des Vorkurses erfolgt in der Regel für 12 Monate, maximal 24 Monate.

 

Zusätzliche Mittel für U3-Plätze

Um die Personalsituation in Einrichtungen, in denen U3-Kinder betreut werden, zu verbessern, hat der Freistaat Bayern zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Diese werden an die Einrichtungen weitergereicht, indem U3-Kinder bzw. Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 einen um 0,15 erhöhten Buchungszeitfaktor erhalten.

Die Erhöhung der Buchungszeitfaktoren gemäß den Punkten c) und d) wird bei der Ermittlung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote nicht berücksichtigt.

Außerdem beschränkt sich die auf diese Weise erzielte zusätzliche Förderung auf den staatlichen Förderanteil.

 

Der Personalbonus

Der Personalbonus (ehemalig Verwaltungs- und Leitungsbonus) ermöglicht es deiner Kita, die Einrichtungsleitung zugunsten ihrer Leitungsaufgaben von sonstigen Tätigkeiten freizustellen. Dies wird insbesondere durch zusätzlichen Personaleinsatz erreicht.

Alles, was du zum Verwaltungs- und Leitungsbonus wissen musst, haben wir bereits in einem eigenen Blog-Artikel für dich zusammengefasst. Du findest ihn hier.

 

Die Investitionskostenförderung

Die im BayKiBiG geregelte Investitionskostenförderung betrifft deine Kita nur indirekt:

Artikel 28 BayKiBiG („Investitionskostenförderung“) regelt ausschließlich eine Beteiligung des Freistaats an Investitionskosten, die Gemeinden und Landkreise übernommen haben. Ein direkter Anspruch deiner Kita auf eine finanzielle Förderung ist daraus nicht herzuleiten.

Sofern sich aber beispielsweise deine Gemeinde an einer investiven Maßnahme in deiner Kita beteiligt, kann sie sich diese Ausgabe auf Grundlage des Art. 28 BayKiBiG vom Freistaat refinanzieren lassen. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung aber immer noch eigenverantwortlich, ob und wenn ja in welcher Höhe sie sich an etwaigen Baumaßnahmen in deiner Kita beteiligt.

 

Anmerkung:

Eltern-Kind-Initiativen in München, die im EKI-Modell gefördert werden, können „einmaligen Sachkosten“ für geplante (Um-)Baumaßnahmen beantragen.

 

Förderung von Assistenzkräften

Über das KiBiG.web kann deine Kita einen Antrag auf Förderung einer Assistenzkraft stellen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen“. Danach wird Einrichtungen bei der Festanstellung von Tagespflegepersonen/Assistenzkräften eine pauschalierte finanzielle Förderung gewährt.

Die Assistenzkraft muss im Besitz einer Pflegeerlaubnis nach SGB VIII sein bzw. die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Außerdem muss sie eine zertifizierte Qualifizierung im Umfang von 40 Stunden absolvieren und anschließend Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr besuchen.

 

Corona-Hilfen

Um Corona-bedingte zusätzliche Belastungen der Familien abzufedern, erließ das Staatsministerium im März 2021 die „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021“.

Danach wurden während der angeordneten Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge erstattet. Der Abruf dieser zusätzlichen Mittel erfolgte ebenfalls über das KiBiG.web.

 

 

Das BayKiBiG im Mittelpunkt deiner Arbeit als Kita-Manager

Du siehst, die BayKiBiG-Förderung besteht aus vielen verschiedenen Bausteinen, die sich im Laufe der letzten Jahre permanent weiterentwickelt und erweitert haben.

Da über das KiBiG.web der Großteil der Fördermittel deiner Kita bereitgestellt wird, ist es für dich als Kita-Manager sehr wichtig, die Regelungen des BayKiBiG zu kennen und dich über Änderungen stets auf dem Laufenden zu halten. Nur so kannst du alle Fördermittel für deine Kita auch optimal abrufen.

In unserem Online-Club bieten wir dir einen praxisorientierten BayKiBiG-Grundkurs an. Wir zeigen dir, mit welchen Systemen und Vorlagen du ein BayKiBiG-freundliches Umfeld in deiner Kita aufbauen kannst.

Fazit

  •  Der Hauptbestandteil der BayKiBiG-Förderung ist die kindbezogene Förderung
  • Alle Einrichtung mit mehr als 20 Betreuungsstunden pro Woche sind nach BayKiBiG-förderfähig
  • Als Kita-Manager musst du die aktuell gültigen BayKiBiG-Regelungen beherrschen. Im ZENkita-Online Club erklären wird dir die wesentlichen Vorschriften und informieren dich über eventuelle Änderungen. So bleibst du immer auf dem Laufenden.

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