Die Kita-Finanzierung im Überblick

Krippen, Kindergärten und Horte in Bayern finanzieren sich hauptsächlich über die BayKiBiG-Förderung und über Elternbeiträge. In diesem Artikel erhältst du eine Übersicht über die unterschiedlichen Finanzierungsquellen einer Kita – und wertvolle Tipps zum Erzielen weiterer Einnahmen.

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Hauptbestandteil: die BayKiBiG-Förderung

Kitas in Bayern werden zu 75% über die BayKiBiG-Förderung finanziert – damit ist dies die Haupteinnahmequelle der bayerischen Kitas.

Die Fördergelder werden teils vom Freistaat Bayern und teils von den jeweiligen Fördergemeinden bereitgestellt.

Einen Anspruch auf die BayKiBiG-Förderung haben alle Einrichtungen in Bayern, die mehr als 20 Betreuungsstunden pro Woche anbieten.

Die BayKiBiG-Förderung besteht aus mehreren Töpfen:

  • die kindbezogene Förderung (Hauptbestandteil der Förderung)
  • der Elternbeitragszuschuss (zur Ermäßigung der Elternbeiträge um 100 € pro Monat für Ü3-Kinder)
  • der Verwaltungs- und Leitungsbonus (Teilförderung der Personalausgaben zur Unterstützung der pädagogischen Leitung)
  • die Investitionskostenförderung (bei Kita-Gründungen)
  • die „TP 2.000-Assistenzkräfte“ (bei Anstellung von Tagesmüttern)
  • die „Bundesmittel für U3-Plätze“ (Förderung von Betriebskosten)
  • die Corona-Hilfen (Beitragsersatz in 2020 und 2021)

Gemeindeeigene Förderungen

Zusätzlich zur BayKiBiG-Grundförderung bieten zahlreiche Gemeinden weitere Fördermodelle an.

In München gibt es zum Beispiel für Eltern-Kind-Initiativen die EKI- und die EKI-Plus Förderung sowie für weitere freie Träger die Förderung über die Münchener Förderformel.

Die Stadt Augsburg stellt ebenfalls freiwillige Leistungen für freie Träger von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

In vielen Gemeinden gibt es Betriebsvereinbarungen zwischen Einrichtung und Gemeinde. So werden etwaige ungedeckte Betriebskosten einer Einrichtung zum Teil von der Gemeinde finanziert.

Elternbeiträge und Beitragsförderungen

Die zweitgrößte Einnahmenquelle der Kitas sind die Beiträge, die die Eltern bezahlen. Sie werden je nach Einrichtung individuell gestaltet.

Hier einige Beispiele für die unterschiedlichen Beitragsarten:

  • Monatliche Betreuungsgebühr
  • Essensgeld, Verpflegungsgeld
  • Spielgeld
  • Windelgeld
  • Aufnahmegebühr
  • Vereinsbeitrag (bei Eltern-Kind-Initiativen)

Praxis-Tipp:

Die monatliche Betreuungsgebühr darf nicht beliebig festgelegt werden. Gemäß den Vorschriften im BayKiBiG ist eine Beitragsstaffelung nach Buchungszeiten verpflichtend. Auch die Höhe der Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien ist genau festgelegt.

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Beitragsstaffelung

Die monatliche Betreuungsgebühr darf nicht beliebig festgelegt werden. Gemäß den Vorschriften im BayKiBiG ist eine Beitragsstaffelung nach Buchungszeiten verpflichtend. Auch die Höhe der Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien ist genau festgelegt.

Sollte eine Familie die Elternbeiträge zum Teil oder gar nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Beitragsförderung durch die zuständigen Behörden (Jugendamt, Agentur für Arbeit, Amt für Soziales und Teilhabe) zu beantragen. So können Verpflegungsgelder, Beiträge oder Ausflüge finanziert werden.

Eingliederungshilfe für Integrationsplätze

Werden in deiner Kita Integrationskinder (gemeint sind Kinder mit Behinderung) betreut, soll die Einrichtung zusätzliches Fachpersonal (HeilpädagogInnen, IntegrationshelferInnen) entweder einstellen oder ambulant beauftragen. Dieser Mehraufwand für die Kitas wird vom zuständigen Bezirk gefördert.

Informationen zum Ablauf der Anträge auf Eingliederungshilfe findest du auf den jeweiligen Seiten des zuständigen Bezirks.

Weitere Einnahmequellen

A) BUFDI-FÖRDERUNG

Ist deine Einrichtung Einsatzstelle für eine/einen Bufdi, bekommt ihr die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung des/der Freiwilligendienstleistenden teilweise erstattet.

Näheres dazu findest Du unter www.bundesfreiwilligendienst.de

B) FÖRDERUNG VON LUFTREINIGUNGSGERÄTEN

Der Freistaat Bayern fördert die Investitionskosten für die Beschaffung, Inbetriebnahme und Wartung von mobilen Luftreinigungsgeräte in Kitas.

Die Förderung kann vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 beantragt und die Geräte können bis zum 31. März 2023 angeschafft werden. Hier kannst du die Richtlinie nachlesen.

Gefördert werden Geräte in Räumlichkeiten mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Die angeschafften Luftreinigungsgeräte müssen mit Filter-, UV-C- oder Ionisations- und Plasmatechnologie oder einer Kombination aus diesen Technologien arbeiten.

Der Freistaat übernimmt bis zu 100% der Ausgaben. Es gibt allerdings Höchstbeträge pro Raum für diese Förderung. Diese liegen bei 3.500 € für die Beschaffung der Geräte, bei 200 € für die Inbetriebnahme und bei 1.000 € für die Wartung.

C) VERKÄUFE & VERANSTALTUNGEN

Viele Kitas führen Veranstaltungen durch, die auch für Kita-Externe geöffnet sind. So werden zum Beispiel Flohmärkte, Weihnachtsmärkte oder Sommerfeste organisiert, auf denen Kuchen & Getränke sowie von den Kindern gebastelte Kunstwerke verkauft werden.

Auch ohne besonderen Anlass kommt es vor, dass Kitas einzelne Gegenstände verkaufen: T-Shirts mit Einrichtungslogo, Fotobücher oder etwa Einrichtungsgegenstände.

Hierbei musst du als Kita-Manager eines gemeinnützigen Vereins allerdings aufpassen, da es sich um wirtschaftliche Einnahmen handelt, die nichts mit dem Zweckbetrieb (Kinderbetreuung) zu tun haben. Für diese Einnahmen gelten bestimmte Grenzen (die Kitas in der Regel aber auch nicht überschreiten).

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Exkurs

Einnahmen über Verkäufe/Veranstaltungen, die nichts mit der Kinderbetreuung zu tun haben, sind ab 45.000 € im Jahr und bei einem Gewinn ab 5.000 € im Jahr steuerpflichtig.
Bei der Kalkulation solltest du alle wirtschaftlichen Einnahmen des Jahres addieren.
In der Buchhaltung werden diese Einnahmen getrennt aufgezeichnet und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und der Körperschaftssteuererklärung müssen sie ebenfalls gesondert angegeben werden.

D) SPENDEN

Elternkind-Initiativen, die als gemeinnütziger Verein organisiert sind, dürfen eine Spendenquittung ausstellen.

Wir können nur empfehlen, ein eigenes Elternamt für die Spendenaktionen und -beschaffung ins Leben zu rufen.

Hier sind einige Ideen für die Spendenbeschaffung in deiner Kita:

  • Sponsorenlauf organisieren
  • Spenden mit Einkäufen verbinden (sogenanntes „Charity Shopping“),
    zum Beispiel über wecanhelp, Amazonsmile oder Schulengel
  • Spenden über Online-Plattformen wie betterplace.org
  • Sach- oder Geldspenden von Unternehmern in der Umgebung einsammeln:
    zum Beispiel kann die Bäckerei täglich ein Laib Brot spenden
    oder die Bank um die Ecke hat möglicherweise ein Spendenbudget und kann die Anschaffung eines Kita-Bollerwagens finanzieren
  • Spenden von Privatpersonen: bei geplanten Anschaffungen (neue Spiellandschaft im Garten, Renovierung der Küche) kann das Elternamt auch gezielt die Vereinsmitglieder oder die Großeltern zu Geldspenden aufrufen

Wenn du weitere Ideen hast, schreibe sie gerne unten in die Kommentare!

Fazit

  • Kitas in Bayern werden zu 3/4 über die BayKiBiG-Förderung finanziert
  • Durch weitere Fördermodelle können die Eltern noch stärker entlastet werden
  • Kitas mit Einzelintegration oder Integrationseinrichtungen erhalten vom zuständigen Bezirk Unterstützung für die Betreuung von Integrationskindern
  • Kitas können ihre Einnahmen durch Events und Spenden aufstocken


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